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d`Bäärgbuura - Teil 5

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Anfang Mai ist die Vegetation auch auf dem Büdami so weit fortgeschritten, dass Toni und Theres ihre Tiere auf die Weide lassen können. Auch das Galtvieh, darunter einige Rinder der Rasse «Rhätisches Grauvieh» - geniesst das frische Gras und die warmen Sonnenstrahlen.

Als Büdami Toni 1958 - nach dem Tod seines Vaters - den Hof übernahm und mit seiner Mutter weiter bewirtschaftete gab es in der Gemeinde Triesenberg 550 Bodenbesitzer mit über 4000 kleinen und kleinsten, oft weit auseinanderliegenden Parzellen. Um diese Kleinst-Flächen rationell, also mit Maschinen bewirtschaften zu können, mussten sie über eine Melioration zu grösseren Parzellen zusammengelegt und mit Strassen erschlossen werden.

Erklärtes Ziel der Bodenzusammenlegung war die rationellere Bewirtschaftung und die Sicherung der Existenzgrundlage für die Landwirtschaft. Zu dem von den Vorfahren geerbten Boden bestand meist eine enge Beziehung. Kaum jemand trennte sich deshalb gern von seinem alten Bestand, zumal auch niemand wusste, welche Flächen in Zukunft der Bauzone zugeordnet und welcher Boden der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben soll.

Mit staatlicher Unterstützung von Land und Gemeinde von über 17 Mio. Franken entstanden so nicht nur Erschliessungsstrassen für die Landwirtschaft, sondern in den Köpfen vieler Bodenbesitzer Bauerwartungsland. Zwölf Jahre nach Meliorationsbeginn schrieb Gemeindevorsteher Alfons Schädler 1972 in der Gemeindeorientierung: « Wir zerstören unseren eigenen Lebensraum» - und kündigte die Inangriffnahme der schon seit 25 Jahren im Baugesetz geforderten Zonenplanung an.

Zwischen 1976 und dem Jahr 2000 wurden vier Zonenplanvorlagen, zwei Vorschläge der Gemeinde und zwei Bürgerinitiativen, abgelehnt. An Stammtischen, in Arbeitsgruppen und in den Leserbriefspalten der Landeszeitungen kam es deswegen zu zahllosen, viele Wunden aufreissenden und an Bürgerkrieg grenzende Auseinandersetzungen.
Im Dezember 1998 stellte dann die Regierung der Gemeinde Triesenberg das schon längst fällige Ultimatum. Entweder steht bis Ende März 2000 ein gültiger Zonenplan, oder er wird der Gemeinde Triesenberg von der Regierung verordnet. Mit der Angst im Nacken stimmten die Triesenberger und Triesenbergerinnen dann im Februar 2000 endlich einem Zonenplan zu -- einem Zonenplan der aber lediglich 15 % guten, für die Landwirtschaft geeigneten Boden -- anstatt wie gesetzlich vorgeschrieben 30% - der Landwirtschaftszone zuordnet. «Dies ist ein Kompromiss zwischen dem gesetzlich geforderten und dem politisch realisierbaren» hiess es in den Abstimmungsunterlagen. Dabei hatte die Triesenberger Bevölkerung 1994 in einer repräsentativen Meinungsumfrage gewünscht, dass mit der Schaffung einer Landwirtschatszone die Existenzgrundlage für die Bergbauern langfristig gesetzlich gesichert werden muss. Im nunmehr gültigen Zonenplan wurden 42% der Gesamtzonengrösse der Landwirtschaftszone zugeteilt. Vornehmlich aber keine geeigneten Landwirtschaftsböden, sondern Flächen, die aus geologischen Gründen, wegen Rutsch-,Steinschlag- oder anderen Gefahren, in der roten Gefahrenzone liegen oder aus anderen Gründen nicht überbaut werden können.

Der Triesenberger Zonenplan zeigt den heutigen Zeitgeist und veranschaulicht, welche Bedeutung und Wertschätzung die Gesellschaft im Jahr 2000 der Berglandwirtschaft beimisst: Theoretisch möchten alle viel unverbautes, gepflegtes Kulturland, also intakte Lebens- und Naherholungsrgebiete. Wenn es dann aber um den eigenen Boden geht, sieht die Sache meistens anders aus...
 
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